Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hansa Plant
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten zwischen Hansa Plant (im Folgenden “Vermieter”) und dem Mieter abgeschlossen werden. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Vermieter stellt dem Mieter Baumaschinen und Baugeräte gemäß der im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen zur Verfügung. 2.2. Die Auswahl der Baumaschinen und Baugeräte erfolgt nach den Bedürfnissen des Mieters und in Absprache mit dem Vermieter. 2.3. Der Vermieter behält sich vor, gleichwertige Ersatzgeräte zu liefern, falls das ursprünglich vereinbarte Gerät nicht verfügbar ist.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer beginnt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung der Baumaschine. 3.2. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
4. Mietpreise und Zahlung
4.1. Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters oder den im Mietvertrag individuell vereinbarten Konditionen. 4.2. Alle Preise verstehen sich zuüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.3. Zahlungen sind spätestens zu dem im Mietvertrag festgelegten Zahlungsziel zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Pflichten des Mieters
5.1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Maschinen sorgsam und sachgerecht zu behandeln. 5.2. Der Mieter darf die Maschinen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden. 5.3. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel oder Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. 5.4. Die Weitergabe der gemieteten Maschinen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
6. Haftung und Versicherung
6.1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Maschinen entstehen. 6.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Maschinen entstehen, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. 6.3. Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung gegen Schäden und Diebstahl der gemieteten Maschinen abzuschließen.
7. Rückgabe der Maschinen
7.1. Die Rückgabe der Maschinen erfolgt am vereinbarten Standort und im gereinigten Zustand. 7.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Maschinen nach der Rückgabe auf Beschädigungen zu prüfen und gegebenenfalls Nachforderungen geltend zu machen.
8. Kündigung
8.1. Der Mietvertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 8.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
9. Datenschutz
9.1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 9.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters enthalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. 10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.